Ausbildung Therapiehund

Begriffsklärung „Therapiehund“

Therapiehunde sind besonders gut sozialisierte, ausgeglichene Tiere, die auf die speziellen Anforderungen in Praxis, Schule oder Heimen durch intensives Training vorbereitet werden. So sind sie in der Lage mit dem Stress, die intensive Begegnungen zwischen Mensch und Tier mit sich bringen, besser umzugehen. Bei der gemeinsamen Arbeit spielt auch das bedingungslose gegenseitige Vertrauen zwischen Hund und Hundehalter eine entscheidende Rolle. Auch dieses Vertrauen muss vor Beginn regelmäßiger gemeinsamer Einsätze erarbeitet und geschult werden.

Ausbildungsvoraussetzungen Hund

Bei Absolvierung des Eignungstests sollte ihr Hund nicht jünger als 12 Monate sein, die Abschlussprüfung wird in der Regel mit 2 Jahren abgelegt.

Herdenschutzhunde sowie Listenhunde schließen wir nicht von vornherein aus, sondern testen diese intensiv auf ihre Eignung. Bei Listenhunden ist das gemeinsame, sichere und vertrauenerweckende Auftreten des Teams von immenser Bedeutung.

Ihr Hund ist gesund, haftpflichtversichert und geimpft.

Hunde mit körperlichen Einschränkungen sind nicht ausgeschlossen, sofern sie den Anforderungen ihres zukünftigen Einsatzgebietes gewachsen sind. Selbstverständlich sind Sie als Besitzer um besondere Sorgfalt bemüht.

Ein Therapiehund benötigt zur Ausbildung verschiedene Voraussetzungen bezüglich seines Charakters, seiner Gesundheit und seines Ausbildungstandes:

Sein Charakter muss ein freundliches, offenes Wesen beinhalten. Fremden Menschen muss er unbefangen begegnen können, sich berühren, anfassen und streicheln lassen und er darf nicht unkontrolliert stürmisch sein. Gelassenheit sollte er zeigen gegenüber Umweltreizen wie Lärm, Gerüche und fremder/ungewohnter Umgebung. Beispiele sind enge Räume, starker Straßenverkehr, Menschenmengen …. Auch überraschende Reize, wie das Zuknallen einer Tür, ein lauter Schrei soll er gut bewältigen können. Er darf dabei zusammenzucken, zurückweichen oder auch kurz bellen.

Ein Hund, der Nervosität, Ängstlichkeit, Hyperaktivität, Schutztrieb oder gar Aggressivität zeigt, ist für die Ausbildung ungeeignet. Auch ständiges Bellen, Kläffen, Jaulen oder Winseln, das sich nicht unterbinden lässt, ist ein Ausschlusskriterium.

Seine Gesundheit steht im Vordergrund. Hunde mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, schweren Allergien oder Erkrankungen, die mit ständigen oder schubweisen Schmerzen einhergehen, wie z. B. schwere ED, schwere HD oder in Kombination sind für die Ausbildung nicht geeignet. Deshalb wird auch ein tierärztliches Gesundheitszeugnis gefordert.

Einen sehr guten Grundgehorsam muss er schon erlernt haben, dazu gehört z. B. gelassen bleiben bei vorbeigehenden Passanten, laufenden Joggern, fahrenden Autos … Ihr Hund muss Ihnen stets vertrauen und sich bei Ihnen sicher fühlen. Folgende Fragen sollen Sie dazu mit ‚ja‘ beantworten können:

Kann mein Hund, ohne zu ziehen, in die Leine zu beißen, hochzuspringen, auch im flotten Schritt oder Laufschritt mit mir gehen?

Kann ich an lockerer Leine mit meinem Hund an Passanten vorbeigehen?

Ist mein Hund ohne Leine im Freilauf abrufbar?

Kann mein Hund ‚Sitz‘ und ‚Platz‘?

Bleibt mein Hund sitzen oder am Platz, wenn ich mich ca. 10 Meter von ihm entferne und stehen bleibe?

Bleibt mein Hund ruhig neben mir sitzen oder stehen, wenn ich einen anderen Passanten mit Hund begrüße?

Kann ich mit meinem Hund, ohne dass er bellt oder knurrt, an einem anderen Hund an der Leine vorbeigehen?

Nimmt mein Hund sein Spielzeug aus meiner Hand, ohne dass er mich anspringt und gibt es auf Kommando in meine Hand zurück?

Bleibt mein Hund ruhig und gelassen bei unerwarteten Geräuschen (Mülleimerdeckel fällt zu) oder optischem Reiz (große Plastiktüte flattert im Wind)? Ein kurzes Zusammenzucken, Bellen oder zur Seite springen ist erlaubt. Er soll keine Panik zeigen, wie Flucht oder Aggression.

Kann mein Hund ohne an der Leine zu ziehen neben einem Kinderwagen oder geschobenen Fahrrad herlaufen?

Ausbildungsvoraussetzungen Mensch

Sie als Hundebesitzer sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung/Studium in einem pflegerischen, therapeutischen, pädagogischen oder erzieherischen Bereich mit Berufserfahrung besitzen. Gesundheitlich und psychisch sollten sie stabil sein, dass Sie in ihrem Beruf arbeitsfähig sind. Sie müssen den Hund selbst erzogen und/oder ausgebildet haben. Sie arbeiten gerne mit Menschen zusammen und lieben ihren Beruf. Sie haben Zeit mit Ihrem Hund regelmäßig und für ihn angemessen spazieren zu gehen, er lebt mit Ihnen in Ihrer Familie und sie nehmen ihn mit in Urlaub …

Eine Therapiehunde- und Schulhundeausbildung richtet sich primär an Interessenten, die ihren Hund in der pädagogischen, pflegerischen oder therapeutischen Arbeit für die Patienten, Klienten oder Kinder therapeutisch einsetzen wollen. Die artgerechten Bedürfnisse des Hundes müssen dabei berücksichtigt werden.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen haben wir ein Bewerbungsverfahren für den Eignungstest eingeführt. Mensch-Hunde-Teams, die bereits eine Begleithunde-Prüfung oder eine Hundeführerschein-Prüfung abgelegt haben oder mit ihrem Hund schon länger gemeinsam arbeiten, haben eine größere Chance auf eine Ausbildungszulassung.

Ausbildungsinhalte

Derzeit umfasst die Ausbildung zum Therapiebegleithunde-Team 8 Wochenenden.

Zur Ausbildung gehören praxisorientierte praktische Übungen in Einzel- und Gruppensituationen, Vorträge aus den Bereichen, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Veterinärmedizin, Hundehaltung, Lernverhalten des Hundes, sowie Exkursionen. Am Ende der Ausbildung steht eine dreiteilige Prüfung (Theorie und Praxis).

Das Erlernen des Grundgehorsams gehört nicht zum Umfang der Ausbildung.

Alle Seminare werden von Experten der jeweiligen Fachrichtung geleitet.