{"id":82,"date":"2015-06-09T10:18:53","date_gmt":"2015-06-09T10:18:53","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:8888\/wordpress\/?page_id=82"},"modified":"2015-10-17T06:23:01","modified_gmt":"2015-10-17T06:23:01","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/canis-lupus-therapeuticus.de\/index.php\/vereinssatzung","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h3>Satzung des Vereins Canis Lupus Therapeuticus e.V.<\/h3>\n<p>Verein zur F\u00f6rderung der Tiergest\u00fctzten Therapie und der<br \/>\nInteressen von Hundehaltern mit Handicap<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\n<strong>\u201eCanis Lupus Therapeuticus\u201c \u2013 Verein zur F\u00f6rderung der Tiergest\u00fctzten Therapie und der Interessen von Hundehaltern mit Handicap<\/strong><\/p>\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Leimen.<\/p>\n<p>(3) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und f\u00fchrt den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<p>(4) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Vereinszweck<\/h3>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist es, die Tiergest\u00fctzte Therapie und das Assistenzhundewesen zu f\u00f6rdern, zu verbreiten und weiterzuentwickeln sowie die Interessen von Hundehaltern mit Behinderung zu vertreten.<\/p>\n<p>(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke, wie der in \u00a7 2 genannten, im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(3) Dies wird insbesondere verwirklicht durch<br \/>\nTierbesuchsdienste in Einrichtungen der Jugend-, Behinderten-, und Altenhilfe durch speziell ausgebildete Teams (sowohl die Therapie-Tiere als auch menschlichen Begleiter)<br \/>\nBeratung und Information des p\u00e4dagogischen und psychologischen Fachpersonals in den versch. Einrichtungen \u00fcber die Inhalte der Tiergest\u00fctzten Therapie<br \/>\nSensibilisierung der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr das Thema \u201etiergest\u00fctzte Therapie\u201c<br \/>\nSchulung und Beratung, interessierter Hundehalter, die ihre Hunde zum Therapiebegleithund ausbilden m\u00f6chten.<br \/>\nF\u00f6rderung, Weiterentwicklung und Verbreitung der Ausbildung von Hunden zum Therapiebegleithund.<br \/>\nBeratung von Hundehaltern mit Behinderung, insbesondere zu den Themen: Assistenzhunde (Behindertenbegleithund, Blindenf\u00fchrhund, Signalhunde); Hundeausbildung und -sport<br \/>\nF\u00f6rderung und Weiterentwicklung des Hundesports f\u00fcr Menschen mit Handicap<br \/>\nAusbildung von geeigneten Hunden zu Assistenzhunden jeglicher Art.<br \/>\nErweitern der Einsatzm\u00f6glichkeiten von Assistenzhunden.<\/p>\n<p>(4) Tierschutzklausel<br \/>\nDer Verein setzt sich f\u00fcr eine artgerechte Tierhaltung im Rahmen der o. g. Ziele ein,\u00a0damit das Tier nicht als Objekt missbraucht wird.<\/p>\n<p>(5) Die Aktivit\u00e4ten des Vereines sind regional nicht begrenzt.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/h3>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens erhalten. Die Bildung von steuerlich unsch\u00e4dlichen R\u00fccklagen ist zul\u00e4ssig und wird mit der zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rde abgesprochen. Der Verein ist konfessionell, weltanschaulich und politisch unabh\u00e4ngig und neutral.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>(1) Aktives Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt.<br \/>\nInsbesondere Personen, die die Ausbildung eines Tieres anstreben bereits \u00fcber ein ausgebildetes bzw. gepr\u00fcftes Tier verf\u00fcgen oder bereits praktische Erfahrung mit der tiergest\u00fctzten Therapie haben, werden als aktive Mitglieder gef\u00fchrt.<br \/>\nDabei ist es nicht von Bedeutung, wo diese Ausbildungen \/ Pr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt worden sind. Es muss jedoch ein Eignungsnachweis vorliegen.<\/p>\n<p>(2.) F\u00f6rdermitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Personen, die die Arbeit des Vereins ausschlie\u00dflich finanziell unterst\u00fctzen m\u00f6chten, haben die M\u00f6glichkeit, dem Verein als F\u00f6rdermitglieder beizutreten.<\/p>\n<p>(3) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahme-Antrages (4) Die Mitgliedschaft endet bei aktiven Mitgliedern<\/p>\n<p>\u0001Durch K\u00fcndigung der Mitgliedschaft, die jeweils nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erkl\u00e4rt werden kann,<br \/>\n\u0001Durch Ausschluss<br \/>\n\u0001Durch den Tod des Mitgliedes<\/p>\n<p>\u0001Bei F\u00f6rdermitgliedern jederzeit durch K\u00fcndigung; diese hat schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(4.1) Ein aktives Mitglied kann ausgeschlossen werden,<\/p>\n<p>\u0001wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im R\u00fcckstand ist,<br \/>\n\u0001wenn es dem Vereinszweck, z.B. dem Tierschutzbestrebungen zuwider handelt oder<br \/>\n\u0001wenn es dem Verein allgemein oder dessen Ansehen sch\u00e4digt oder Unfrieden im Verein stiftet.<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2\/3 Mehrheit. Dem Mitglied ist der Beschluss schriftlich mitzuteilen unter Angabe der Gr\u00fcnde. Ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n<p>(5) Zu Ehrenmitgliedern kann der Verein Pers\u00f6nlichkeiten ernennen, die sich um die tiergest\u00fctzte Therapie bzw. F\u00f6rderung und der Ausbildung von Behindertenbegleithunden im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen hervorragende Verdienste erworben haben.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<p>(1) Die H\u00f6he und die F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr aktive Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Mitglieder, die im Laufe eines Gesch\u00e4ftsjahres ein- oder austreten, haben den vollen Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Jahr zu entrichten.<br \/>\nF\u00f6rdermitglieder entrichten ihren F\u00f6rderbeitrag nach eigenem Ermessen; dieser Betrag sollte nicht geringer sein, als der Betrag f\u00fcr aktive Mitglieder.<br \/>\n\u00dcber die F\u00f6rdermitgliedsbeitr\u00e4ge wird gesondert Buch gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Aktive Mitglieder haben volles Stimmrecht.<\/p>\n<p>(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>(4) F\u00f6rdermitglieder entscheiden lediglich in der Mitgliederversammlung ohne die aktiven Mitglieder \u00fcber die Verwendung der Summe der F\u00f6rdermitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Vereinsorgane<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>Der Vorstand<br \/>\nDie Mitgliederversammlung Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\nBeirat<br \/>\nAusschuss f\u00fcr Tiergest\u00fctzte Therapie Ausschuss f\u00fcr Assistenzhunde Ausschuss f\u00fcr Hundesport<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Vorstand<\/h3>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzendem, sowie dem Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.<br \/>\nDie Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>(3) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so hat in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl zu erfolgen. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern ist zum Zwecke der Nachwahl eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt, sind jedoch an die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und an die Vorstandsbeschl\u00fcsse gebunden.<br \/>\nDer Vorstand soll in der Regel halbj\u00e4hrlich tagen. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Schriftliche Meinungs\u00e4u\u00dferungen mit Unterschrift versehen gelten als Stimme, auch wenn das Vorstandsmitglied nicht pers\u00f6nlich anwesend ist. Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich festzuhalten, von den beschlie\u00dfenden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben und dem gesamten Vorstand zur Kenntnis zu geben.<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Vereinsgesch\u00e4fte. Diese beinhalten insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Finanzierung und Konkretisierung der Vereinszwecke.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Erstellung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses,<\/li>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Einberufung und Leitung der ordentlichen und au\u00dferordentlichenMitgliederversammlungen,<\/li>\n<li>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/li>\n<li>die Aufnahme von Vereinsmitgliedern,<\/li>\n<li>Arbeitgeberfunktion f\u00fcr eventuell anzustellende MitarbeiterInnen(6) Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung eine Aufwandsentsch\u00e4digung f\u00fcr die Vorstandsmitglieder festlegen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h3>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr einmal statt und soll m\u00f6glichst im 1. Quartal einberufen werden, um die Entscheidungen \u00fcber das laufende Gesch\u00e4ftsjahr zeitnah treffen zu k\u00f6nnen.<br \/>\nDie Einberufung ist schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu t\u00e4tigen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung der Frist ist der Nachweis des Datums der ordentlichen Posteinlieferung bzw. der \u00dcbertragung per Fax oder e-mail.<\/p>\n<p>(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde eine solche beantragen.<\/p>\n<p>Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der TagesOrdnungsPunkte durch den Vorstand erfolgen.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedsversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(4) Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen beziehungsweise ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>(5) Auf Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder sind Abstimmungen und Wahlen geheim durchzuf\u00fchren. Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Juristische Personen benennen einen stimmberechtigten Vertreter.<\/p>\n<p>(6) Bei Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine 2\/3-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand durch Beschluss ohne Einberufung einer Mitgliederversammlung vornehmen.<\/p>\n<p>(7) Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n<p>\u0001Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichts des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses \u0001 Entlastung des Vorstandes<br \/>\n\u0001Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes<br \/>\n\u0001Wahl eines Rechnungspr\u00fcfers<\/p>\n<p>\u0001Ggf. Bildung des Beirates und der Aussch\u00fcsse<br \/>\n\u0001Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Mitgliedsbeitrages<br \/>\n\u0001Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft<br \/>\n\u0001Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines<\/p>\n<p>(8) Beurkundung der Beschl\u00fcsse<br \/>\n\u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu f\u00fchren, welches von dem Leiter der Versammlung und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Dessen ungeachtet sind Beschl\u00fcsse noch w\u00e4hrend der Sitzung schriftlich niederzulegen und zu verlesen und vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Rechnungspr\u00fcfung<\/h3>\n<p>Die Kassenf\u00fchrung und die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins sind nach Ablauf eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres von einem von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre zu w\u00e4hlenden Rechnungspr\u00fcfern zu pr\u00fcfen.<br \/>\nDie Rechnungspr\u00fcfer k\u00f6nnen jederzeit Einsicht in die gesamte Rechnungslegung des Vereins nehmen und d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Der Bericht der Rechnungspr\u00fcfer ist schriftlich festzuhalten.<\/p>\n<h3>\u00a710 Beirat<\/h3>\n<p>(1) Der Beirat soll den Vorstand in fachlicher und inhaltlicher Hinsicht unterst\u00fctzen. Ihm k\u00f6nnen auch Personen angeh\u00f6ren, die nicht Mitglied des Vereins sind. Beiratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung berufen. N\u00e4heres hierzu wird in der Mitgliederversammlung geregelt.<br \/>\nDer Beirat tagt nach Bedarf. Er hat dem Vorstand seine Empfehlungen schriftlich mitzuteilen. Es soll mindestens einmal pro Jahr eine gemeinsame Sitzung von Beitrat und Vorstand stattfinden.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann eine Aufwandsentsch\u00e4digung f\u00fcr die Beiratsmitglieder festlegen. N\u00e4heres hierzu wird in der Mitgliederversammlung geregelt.<\/p>\n<h3>\u00a711 Aussch\u00fcsse f\u00fcr Tiergest\u00fctzte Therapie, Assistenzhunde und Hundesport<\/h3>\n<p>Die Aussch\u00fcsse widmen sich den fachlichen Belangen der Bereiche Tiergest\u00fctzte Therapie, Assistenzhundewesen bzw. Hundesport. Sie bekommen vom Vorstand die Aufgaben \u00fcbertragen. Die Ausschuss-Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder berufen.<br \/>\nDie Aussch\u00fcsse erstatten dem Vorstand quartalsweise Bericht<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer besonders anberaumten Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 8 festgelegten Stimmenmehrheit erfolgen.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung bestellt die Liquidatoren. Zur Beschlu\u00dffassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des BGB (\u00a7 47 ff.).<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein \u201ePrima Partner e.V.\u201c, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Redaktionelle \u00c4nderungen<\/h3>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig<br \/>\nwerdende redaktionelle \u00c4nderungen (insbesondere durch \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlagen) vorzunehmen.<\/p>\n<h3>\u00a7 14 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Diese Satzung tritt im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.<br \/>\nDiese Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 24.04.04 mit der hierf\u00fcr erforderlichen Mehrheit beschlossen und wird zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt.<br \/>\nDie Satzung des Vereins<br \/>\n<strong>\u201eCanis Lupus Therapeuticus e.V.\u201c<\/strong><br \/>\nwurde am 24.04.2004 errichtet und durch Vorstandsbeschluss vom 19.07.2004 ge\u00e4ndert und nochmals den Gr\u00fcndungsmitgliedern zur Unterzeichnung am 16.08.2004\u00a0vorgelegt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Canis Lupus Therapeuticus e.V. 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